Kosten & Förderungen — mit ehrlichen Zahlen
Stellen Sie unten Ihre Situation ein und sehen Sie sofort, wie Pflegegeld und staatliche Förderung Ihren monatlichen Eigenanteil senken.
Unsere Preise auf einen Blick
Eine 24-Stunden-Betreuung im 4-wöchigen Wechsel (unser Standard) kostet bei uns 3.420 € pro Monat — vollständig aufgeschlüsselt, ohne versteckte Posten. Dazu kommt einmalig bei Pflegebeginn eine Vermittlungsgebühr von 400 €. Pflegegeld und staatliche Förderung senken Ihren tatsächlichen Eigenanteil deutlich — rechnen Sie es unten gleich durch.
Ihr Kostenrechner
Berechnung auf Basis unserer aktuellen Preise und der gesetzlichen Leistungen. Beim 2-wöchigen Wechsel fallen doppelt so viele An- und Abreisen an — die Fahrtkosten betragen dann 540 € statt 270 € pro Monat. Dazu kommt einmalig bei Pflegebeginn eine Vermittlungsgebühr von 400 € (nicht im Monatsbetrag enthalten). Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch.
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Wir schicken Ihnen nichts Ungefragtes — nur die Zusammenfassung als PDF, und auf Wunsch melden wir uns persönlich bei Ihnen.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
- Honorare der Betreuerinnen: 2.604 € / Monat — inklusive Wochenend- und Nachtbereitschaft
- Fahrtkosten: 270 € / Monat für die An- und Abreise im 4-wöchigen Standard-Turnus (beim 2-wöchigen Wechsel in Ausnahmefällen: 540 €, weil doppelt so viele Fahrten anfallen)
- Sozialversicherung: 196 € / Monat für die selbständigen Betreuerinnen
- Organisation, Pflegefachliche Begleitung & Qualitätssicherung: 350 € / Monat durch uns — inklusive regelmäßiger Hausbesuche
- Summe im Standard-Turnus (4 Wochen): 3.420 € / Monat — vor Abzug von Pflegegeld und Förderung
- Vermittlungsgebühr: 400 € einmalig bei Pflegebeginn — fällt nur einmal an und ist nicht Teil der Monatssumme
Was der Staat dazuzahlt
| Stufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Betrag |
- Förderung der 24-Stunden-Betreuung: ab Pflegegeldstufe 3 monatlich bei zwei selbständigen Betreuungskräften.
- Steuerlich absetzbar: Betreuungskosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
- Noch keine Pflegegeld-Einstufung? Wir unterstützen beim Antrag — das gehört bei uns dazu. Wie der Weg zum Pflegegeld genau aussieht, lesen Sie im Pflegegeld-Ratgeber.
Alle Zahlen im Detail
Sie wollen es genauer wissen? Im ausführlichen Kostenratgeber rechnen wir drei Beispiele durch — für Pflegegeldstufe 3, 4 und 5 — und zeigen die fünf Fragen, die Sie jedem Betreuungsanbieter stellen sollten.